RaserKnöllchen wegen 0,22 km/h zu schnell
RaserKnöllchen wegen 0,22 km/h zu schnell
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Ein deutscher Autofahrer staunte nicht schlecht, als er neun Monate nach seiner Rückkehr aus dem Italien-Urlaub ein Knöllchen der Provinz Brescia (Norditalien) erhielt. Der Grund: eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. So weit, so normal. Stutzig wurde der Verkehrssünder erst, als er die Höhe des Tempoverstoßes im Bußgeldbescheid entdeckte. Der Vorwurf: 0,22 km/h zu schnell auf der Strada Provinciale SPBS 11. Lesen Sie auch Knöllchen aus dem Ausland: Diese Strafen sollten Sie NICHT bezahlen Auslands-Bußgeld: Was muss ich wirklich bezahlen? Und was nicht? Kraftfahrt-Bundesamt warnt: Bezahlen Sie auf keinen Fall diese Knöllchen Vorsicht vor diesen Fake-Knöllchen! Das KBA warnt vor einer neuen Betrugsmasche Mindestens 49 Euro Strafe fordert die italienische Behörde und bei verzögerter Überweisung bis zu 106 Euro. Die Messtoleranz für die Radarfalle – in diesem Fall 5,8 km/h – wurde von der wirklich gemessenen Geschwindigkeit bereits abgezogen. Hier ein Auszug aus dem Italien-Knöllchen: Erlaubt waren 110 km/h (Limitè di velocità), 116,02 km/h wurden gemessen (Velocità misurata). Nach Abzug der Toleranz (Tolleranza dispositivo) bleibt eine Überschreitung von 0,22 km/h (Velocità superata) Foto: Geblitzt.de Wer flott überweist, muss weniger bezahlen Die angeordnete Strafe im Bescheid bestimmt sich nach dem Bezahl-Tempo des Verkehrssünders: Je schneller er das Bußgeld abdrückt, desto mehr Straf-Rabatt gönnt ihm der italienische Gesetzgeber. Wer innerhalb von fünf Tagen überweist, blecht 49,40 Euro. Zwischen sechs und 60 Tagen werden 62 Euro fällig. Danach beträgt die Strafe 106,50 Euro. Hier lohnt sich hohe Geschwindigkeit: Wer die Strafe schneller überweist, zahlt weniger Foto: Geblitzt.de Trotzdem: ein Knöllchen wegen 0,22 km/h. Ist das nicht etwas kleinlich? Der Fall wirft auf jeden Fall einige Fragen für deutsche Autofahrer auf. BILD hat bei Melanie Leier nachgefragt. Die Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de erklärt die rechtliche Lage. Auch interessant AnzeigeAuch interessant Anzeige ▶︎ Müssen solche Bußgelder bezahlt werden? Leier: „Ja. Denn italienische Behörden haben 360 Tage nach Feststellung des Verstoßes Zeit, den Bescheid abzusenden. Solange das Datum des Poststempels innerhalb dieser Frist liegt, gilt die Zustellung. Wer nicht zahlt, riskiert Schwierigkeiten bei zukünftigen Reisen nach Italien, einschließlich möglicher Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort.“ ▶︎ Wäre so ein Fall auch in Deutschland denkbar oder wären die Ordnungsbehörden hierzulande gnädiger? „In Deutschland werden für die Bußgeldbewertung nur ganze Kilometer pro Stunde herangezogen. Überschreitungen im Bereich weniger Zehntel Kilometer pro Stunde spielen daher in der Praxis keine Rolle“, so die Anwältin.
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